Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Warenverkäufe DKÖ - Drohnen Korps Österreich
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge über Waren (insbesondere Drohnen und Zubehör), die zwischen dem DKÖ - Drohnen Korps Österreich (nachfolgend „Verein“) und seinen Mitgliedern im Rahmen von Vereinsaktionen geschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Präsentation von Waren (z. B. in Newslettern, Homepage oder am schwarzen Brett) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
- Durch die Bestellung (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) gibt das Mitglied ein verbindliches Kaufangebot ab.
- Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Vereins oder durch Aushändigung der Ware zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
- Da der Verein gemeinnützig tätig ist, erfolgt der Verkauf im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Barzahlung bei Übergabe oder SEPA-Lastschrift, sofern vereinbart.
§ 4 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
- Die Abholung der Ware erfolgt in der Regel am Vereinssitz, sofern kein Versand vereinbart wurde.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Drohnen weist der Verein ausdrücklich darauf hin, dass das Mitglied für die Einhaltung gesetzlicher Flugbestimmungen (z. B. Versicherungspflicht, EU-Drohnenverordnung) selbst verantwortlich ist. Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
§ 6 Widerrufsrecht
Sofern der Verkauf ausschließlich unter Fernkommunikationsmitteln (z. B. nur per E-Mail/Online) stattfindet, steht Mitgliedern, die Verbraucher sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
§ 7 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
Das Mitglied erkennt an, dass etwaige Überschüsse aus dem Verkauf ausschließlich den satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecken des Vereins zufließen und nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.